Belastungserprobung

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Hintergrund

Bei Belastungserprobungen (BE) kann zwischen einer internen (eher tätigkeitsspezifischen) und einer externen (eher berufsspezifischen) Form der Durchführung unterschieden werden. Während die interne BE in das Setting einer Rehabilitationsklinik eingebunden ist, erfolgt die externe BE vielfach in Kooperation mit Betrieben oder mit einem Berufsförderungswerk, wird aber von der Klinik aus initiiert und supervidiert. Die interne BE gehört in allen Indikationen zum Standardangebot einer Reha-Klinik, wobei in der Psychosomatik zumeist externe BE durchgeführt werden. Die Durchführung einer externen BE sollte in Kooperation mit Betrieben vor Ort oder Berufsförderungswerken ermöglicht werden.

In der Terminologie der ICF entspricht die interne BE eher einer Ein­schätzung der „Capacity“, d. h. der Leistungsfähigkeit unter Standard- oder Optimalbedingungen, während die externe BE stärker auf die Erfassung der „Perfor­mance“ (Leistung unter den realen Bedingungen der Berufsausübung) ausgerichtet ist.

Ziele

Bei einer BE handelt es sich im Allgemeinen um eine eher diagnostisch orientierte Maßnahme, die in erster Linie dazu dient, die persönliche psychische und physische Belastungsfähigkeit des Rehabilitanden einzuschätzen. Dabei wird möglichst tätigkeits- bzw. berufsspezifisch entsprechend dem Anforderungsprofil erfasst, inwieweit das Leistungsprofil des Rehabilitanden den Anforderungen seiner Tätigkeit entspricht. Dies geschieht unter möglichst realitätsnahen Arbeitsbedingungen. Durch die BE wird eine Grund­lage für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung geschaffen.

Eine diagnostisch orientierte BE kann in der Klinik unter der Zielsetzung durchgeführt werden, die Möglichkeit einer Wiedereingliederung des Rehabilitanden zu prüfen, oder einen Ausgangspunkt für die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben darstellen.

Mit einer BE können (insbesondere in der Psychosomatik und bei Abhängigkeitserkrankungen) aber auch therapeutische Ziele verfolgt werden. Das Erfahren und Aufzeigen vorhandener Fähigkeiten und Defizite unter realitätsnahen Bedingungen fördert die realitätsgerechte Selbsteinschätzung des Rehabilitanden. Darüber hinaus kann das Setting der BE zur Erprobung der in der Therapie erarbeiteten adäquaten Verhaltensmuster genutzt werden (z. B. Verbesserung des Umgangs mit Leistungsanforderungen und interaktionellen Konflikten).

Die externe (berufsbezogene) BE wird auch bei Fragen der Eignung für ein bestimmtes Berufsfeld sowie der beruflichen Neu- und Umorientierung eingesetzt.

Wesentliche Inhalte

Die Überprüfung bzw. Förderung tätigkeitsorientierter und sozialer Kernkompetenzen erfolgt klinikintern in verschiedenen Arbeitsbereichen bzw. außerhalb der Klinik unter realen Arbeitsbedingungen in einem Betrieb oder einem Berufsförderungswerk.

Die interne BE beinhaltet – über die Überprüfung kognitiver Grundfunktionen hinaus – tätigkeitsspezifisch beispielsweise Erprobungen an EDV-Arbeitsplätzen, in Werkstätten, im Lager, in der Hauswirtschaft, an kaufmännischen und gewerblichen Arbeitsplätzen oder auch im Außenbereich der Klinik. Standardisierte Bewertungsmodule in Anlehnung an das dia­gnostische Instrumentarium MELBA (Psychologische Merkmalprofile zur Eingliederung Behinderter in Arbeit)/IDA (Instrumentarium zur Diagnostik von Arbeitsfähigkeiten) oder FCE-Systeme (Functional Capacity Evaluation) sollten dabei zur Anwendung kommen. Die Diagnostik kann durch psychometrische Testverfahren (z. B. bzgl. Arbeitsmotivation) ergänzt werden.

Im Rahmen der externen BE kann untersucht werden, ob der Rehabilitand den Anfor­derungen seines bisherigen Tätigkeitsfeldes noch gewachsen ist. Alternativ kann es darum gehen, ein neues Tätigkeitsfeld kennen zu lernen, wenn die alte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Überprüft werden insbesondere die Dauerbelastbarkeit, das Verhalten bei Mehrfachanforderungen, Arbeitsverhalten und -leistung, Sozialverhalten sowie die psychische und körperliche Belastbarkeit des Rehabilitanden. Insbesondere in der Psychosomatik und bei Abhängigkeitserkrankungen geht es hierbei therapeutisch auch um die Förderung sozialer Kompetenzen im beruflichen Kontext, das Bearbeiten berufsrelevanter problematischer Verhaltensmuster, das Üben einer Alltagsdurchführung, die Verbesserung der Stresskompetenz, das Knüpfen beruflich förderlicher Kontakte sowie die Steigerung der Motivation zum Erhalt des Arbeitsplatzes bzw. zu einer Bewerbung.

Im Rahmen der BE erhält der Rehabilitand, soweit nötig, konkrete Hilfestellungen zum Umgang mit seiner Erkrankung am Arbeitsplatz.

Durchführung

Sowohl die interne als auch die externe BE werden von der Klinik organisiert, gesteuert und supervidiert. Die externe BE kann an eine interne BE anschließen oder auch unabhängig davon durchgeführt werden.

Eine BE mit diagnostischem Schwerpunkt sollte relativ zu Beginn der Rehabilitation durch­geführt werden um weitere therapeutische Maßnahmen einleiten zu können.

Eine BE kann in Frage kommen, wenn im Rahmen der Anamnese oder eines Screenings eine arbeits- und berufsbezogene Problemlage deutlich wird. Die BE wird im Allgemeinen als Einzelmaßnahme durchgeführt. Es können jedoch auch Kleingruppenarbeiten (z. B. projektorientierte Gruppe), insbesondere zur Erfassung sozialer Kompetenzen, sinnvoll sein.

Bei einer BE mit therapeutischem Schwerpunkt (insbesondere in der Psychosomatik und bei Abhängigkeitserkrankungen) sind regelmäßig Einzeltermine bei einem Bezugstherapeuten (z. B. Psychologe, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge) unabdingbar, um die Erkenntnisse aus dem Praktikum zu thematisieren bzw. um ggf. Probleme anzusprechen. Ergänzend können begleitende Therapiegruppen („Aufarbeitungsgruppen“) angeboten werden.

Die Vorbereitung auf die Maßnahme erfolgt je nach Konzeption und Aufgabenverteilung in der Rehabilitationsklinik im Rahmen der Psychologie, des Sozialdienstes oder der Ergo­therapie/Arbeits­therapie. Nach Erhebung der Arbeits-/Berufsanamnese (Anforderungsprofil) und ggf. ergänzender Testverfahren sowie einer medizinischen Untersuchung (Erfassung limi­tierender Faktoren) wird im Gespräch mit dem Rehabilitanden festgelegt, in welchem Erpro­bungsfeld die BE stattfinden soll.

Es erfolgt eine Beobachtung des Rehabilitanden im Erprobungsfeld. Dies geschieht bei der internen BE an klinikinternen Arbeitsplätzen. Die externe BE umfasst dagegen die Mitarbeit in einem Betrieb (alternativ in einem Berufsförderungswerk) unter üblichen Arbeitsbedingun­gen. Die Mitarbeit geschieht in Form eines Praktikums oder einer Hospitation. Hierbei erfolgt im Allgemeinen eine systematische Steigerung des Stundenumfangs bis hin zu einem 8-Stun­den-Arbeitstag. Oft wird in der Klinik Wert darauf gelegt, dass sich der Rehabilitand selbstständig schriftlich bei einem Betrieb bewirbt, was aus zeitlichen Gründen nicht immer möglich ist. In diesem Fall vermittelt die Klinik den Kontakt zum Betrieb, und der Rehabili­tand ist für das Vorstellungsgespräch verantwortlich.

In multidisziplinären Teamkonferenzen werden zu Beginn der Maßnahme Fähigkeits-/Defizitanalyse und Therapieplanung durchgeführt; während der Behandlung werden die Ziele bzw. die Zielerreichung regelmäßig überprüft und die Ziele ggf. modifiziert. Bei der externen BE erfolgt ggf. ein Betriebsbesuch durch den Sozial- oder Arbeitstherapeuten mit Feedback für den Rehabilitanden und den Anleiter. Es wird empfohlen, die Praktikumsanleiter in den Betrieben in Form von Auswertungsgesprächen in das Behandlungsteam einzubinden. Am Ende einer BE wird im Team eine abschließende sozialmedizinische Leistungsbeurteilung vorgenommen (ggf. mit Hilfe standardisierter Selbst- und Fremdbeurteilungsverfahren). Im Gespräch mit dem Rehabilitanden müssen die objektiven Ergebnisse, die Ressourcen und Defizite des Rehabilitanden im Abgleich von Selbst- und Fremdbeobachtung besprochen werden. Hieraus ergeben sich die Inhalte für weiterführende Beratungen und weitere therapeutische Maßnahmen.

Bei einer BE ist eine gute Vernetzung zwischen Leistungsträgern (Rentenversicherung, Arbeitsagentur), Rehabilitand und Klinik notwendig, um Maßnahmen, die sich ggf. aus der BE ergeben (z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), passgenau und zeitnah durchführen zu können. Je nach Zielsetzung der BE (z. B. Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [LTA]), ist eine abschlie­ßende Reha-Fachberatung notwendig.

Dauer

Die Dauer einer BE kann sehr unterschiedlich sein und hängt sowohl von der Indikation als auch von der individuellen Situation des Rehabilitanden und der Zielsetzung der Maßnahme ab.

Der tägliche Arbeitsumfang schwankt zwischen mindestens 3 Stunden bis hin zu maximal 8 Stunden.

Bei somatischen Indikationen ist eine externe BE zumeist auf maximal 4 Tage begrenzt. In der Psychosomatik und bei Abhängigkeitserkrankungen sollten externe Belastungserprobungen über 2 bis 4 Wochen angestrebt werden.

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an Rehabilitanden in berufsfähigem Alter, bei denen eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit und der Belastbarkeit in ihrer derzeit ausgeübten Tätigkeit vorliegt, beruhend z. B. auf kognitiven Störungen, körperlichen Einschränkungen oder ungünstigem Arbeitsverhalten; bei Unklarheiten bei der sozialmedizinischen Beurteilung; bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit oder Langzeitarbeitslosigkeit.

Die Maßnahme ist nicht sinnvoll bei im Vordergrund stehender akutmedizinischer Problematik mit mangelnder körperlicher Belastbarkeit, bei unzureichenden intellektuellen, visuellen und motorischen Kompetenzen, bei einer Belastbarkeit von weniger als 3 Stunden sowie bei dauerhaft berenteten Rehabilitanden. Die Maßnahme ist nicht geeignet für Patienten mit manifestem Rentenbegehren. Bei mangelnder Motivation des Rehabilitanden muss der BE eine Maßnahme vorangestellt werden, die geeignet ist, die Motivation des Rehabilitanden zu fördern.

Beteiligte Berufsgruppen

Mögliche an der Maßnahme beteiligte Berufsgruppen: Arzt (z. B. Arbeitsmediziner, prüft die Voraussetzungen), Klinischer Psychologe, Psychotherapeut, Neuropsychologe, Psychologisch-Technischer Assistent, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Sozialtherapeut, Ergotherapeut, Arbeitstherapeut, Arbeitspädagoge, Arbeitserzieher, Physiotherapeut, Sporttherapeut, Sprach­therapeut

Notwendige Voraussetzungen

Es sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung des Arbeitsplatzes bzw. der Tätigkeit des betroffenen Rehabilitanden (z. B. Selbstauskunftsbogen zur beruflichen Belastung oder ausführliche Anforderungs- und Gefährdungsanalyse vom Arbeitgeber) vorliegen.

Bei der internen BE sind geeignete tätigkeitsspezifische Erprobungsfelder (z. B. kaufmännisch, EDV, handwerklich, hauswirtschaftlich, Pflege) erforderlich. Ggf. kön­nen spezielle Inventare zur Messung der körperlichen Belastbarkeit (z. B. FCE-Systeme), ergonomische und behindertengerecht ausgestatte Modellarbeitsplätze notwendig sein.

Für die externe BE müssen Kooperationen mit Betrieben oder einem Berufsförderungswerk bestehen.

Literatur zum Thema

>> Literaturverzeichnis

Praxisbeispiele

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