Arbeits- und berufsbezogene Einzelberatung

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Hintergrund

Der Ansatz der klinischen Sozialarbeit in der medizinischen Rehabilitation ist problemorientiert auf die individuell relevanten Aspekte der Motivierung, Beratung, Begleitung, Anleitung und Unter­stützung des Rehabilitanden ausgerichtet. Die Beschäftigung mit berufsbezogenen Frage­stellungen stellt daher nur einen Teil der Tätigkeit der klinischen Sozialarbeit dar. Die folgenden Einzel­beratungsleistungen fokussieren auf die berufsbezogenen Inhalte im Rahmen der klinischen Sozialarbeit und können über das Kapitel D der KTL 2007 verschlüsselt werden:

  • Arbeits- und sozialrechtliche Beratung (KTL-Kapitel D02)
  • Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben (KTL-Kapitel D03)
  • Vorbereitung und Anbahnung weiterführender Maßnahmen zur Eingliederung in den Beruf und das soziale Umfeld (KTL-Kapitel D04)
  • Sozialtherapie (insbesondere in den Bereichen Neurologie, Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen) (KTL-Kapitel D08)
  • Soziale Gruppenarbeit (vgl. Maßnahmenbeschreibung „Gruppen mit arbeits- und berufsbezogenen Themen“) (KTL-Kapitel D05)

Ziele

Ziele sind die Entwicklung von Lösungsansätzen für die individuelle berufsbezogene und sozialrechtli­che Problemsituation, die Motivierung, Begleitung und Anleitung bzw. Unterstützung des Rehabili­tanden bei seiner Eingliederung in das berufliche Umfeld und ggf. die Vermittlung und Anbahnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit dem Ziel einer Verbesserung des Übergangs zu Nachsorgeleistungen und insbesondere zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kooperiert die klinische Sozialarbeit eng mit Personen und Institutionen innerhalb und außerhalb der Klinik (vgl. hierzu auch die Maßnahmenbeschreibung „Zusammenarbeit mit externen Institutionen“).

Wesentliche Inhalte

  • Arbeits- und sozialrechtliche Beratung beinhaltet die Klärung der beruflichen Perspektiven und der wirtschaftlichen Absicherung, rechtlicher Hintergründe und Bedingungen für die Rentenan­tragstellung wegen Erwerbsminderung. Beratung zum Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht insbesondere Informationen zum Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Freistellungsrecht, Neben Information und Beratung können persönliche Hilfestellungen (z. B. bei der Antragstellung zur Erlangung von Sozialleistungen) angeboten werden.
  • Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beinhaltet ggf. die Berufsklärung einschließlich der leistungsbildbezogenen Einleitung von berufsfördernden Maßnahmen, Vorbereitung auf Rehabilitationsberatung durch den Leistungsträger, Fragen der innerbetrieblichen Umsetzung und Arbeitsplatzadaption, Klärung der wirtschaftlichen Sicherung, Einleitung einer Stufenweisen Wiedereingliederung (inkl. Kontakten zum beruflichen Umfeld), Beratung bzgl. arbeits- und berufsbezogener Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung, Arbeitsplatzbesuche und persönliche Hilfestellungen (z. B. bei Antragstellungen zur Erlangung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe).
  • Vorbereitung und Anbahnung weiterführender Maßnahmen zur Eingliederung in den Beruf und das soziale Umfeld: Dies beinhaltet auch die Einleitung spezieller Nachsorgeangebote (z. B. INA, IRENA) sowie Kontakt- und Informationsgespräche mit Vor- und/oder Nachbehandlern (z. B. Integrationsfachdienste). Der Rehabilitand wird über weitere unterstützende Anlaufstellen nach der medizinischen Rehabilitation unterrichtet. In Absprache mit den behandelnden Ärzten und dem Rehabilitations-Fachberater des Rehabilitationsträgers werden durch den Sozialdienst mögliche Leistungen (z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [LTA]), die im Anschluss an die medizinische Rehabilitation angezeigt sind, besprochen und der Rehabilitand wird ggf. bei der Antragstellung unterstützt.
  • Sozialtherapie (insbesondere in den Bereichen Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen) beinhaltet die Klärung der Arbeitsplatzsituation, der sozialen Lebensbedingungen und Maßnahmen zur Motivationsförderung sowie speziell bei Abhängigkeitserkrankungen die Adaption[1].
  • Soziale Gruppenarbeit: Im Rahmen von psychoedukativen Gruppen können berufsrelevante Themen aufgegriffen werden (z. B. Umgang mit Arbeitslosigkeit, Training sozialer Kompetenz, Bewerbungstraining). Auf diese Angebote wird in der Beschreibung der Maßnahme „Gruppen mit arbeits- und berufsbezogenen Themen“ Bezug genommen.

In die genannten arbeits- und berufsbezogenen Interventionen können (insbesondere bei Jugendlichen) bei Bedarf Angehörige eingebunden werden. Anamnestische Informationen, Informationen zur beruflichen und sozialen Situation sowie Er­gebnisse von berufsbezogenen Maßnahmen wie beispielsweise einer Arbeits- und- Belastungserpro­bung geben dem Sozialdienst wichtige Hinweise auf weitere Handlungsschritte. Sind die beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten absehbar sehr schwierig umzusetzen, findet eine Erörterung der Ver­sorgungssituation unter Einbeziehung der verschiedenen Ansprüche aus der Sozialversicherung (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente) statt. Ziel ist in diesen Fällen die Erarbeitung einer realistischen Perspektive zur wirtschaftlichen Sicherung.

Durchführung

Die berufsbezogene Beratung durch die klinische Sozialarbeit erfolgt zumeist im Rahmen von mehre­ren Beratungsgesprächen im Rehabilitationsverlauf. Sie sollte schon frühzeitig im Ver­lauf der medizi­nischen Rehabilitation erfolgen, kann aber grundsätzlich in allen Phasen des Rehabilitationsprozesses durchgeführt werden, sobald ein entsprechender Bedarf erkennbar wird. Informationen aus der Anamnese (u. a. zur sozialen und beruflichen Situation) sowie aus berufsbezogenen Maßnahmen (z. B. Arbeits- und Belastungserprobungen) werden im Team zusammengeführt und hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die berufliche Zukunft des Rehabilitanden bewertet. Die Beratungsleistungen können mit Vortragsveranstaltungen (z. B. zu grundlegenden sozialrechtlichen Themen) oder mit psychoedukativen Gruppenangeboten (vgl. „Gruppen mit arbeits- und berufsbezogenen Themen“) kombiniert werden.

Dauer und Frequenz

Grundsätzlich orientieren sich Dauer und Frequenz am Bedarf des Einzelfalls. In der Rehabi­litation bei somatischen Hauptindikationen erfolgt im Allgemeinen die Beratung in einem bis drei Gesprächstermi­nen. In der Psychosomatik, der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen und der Neurologie sind zwei bis fünf Gesprächstermine à 30 bis 60 Minuten üblich.

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an Rehabilitanden, die eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit aufweisen bzw. die aufgrund einer Veränderung der beruflichen, sozialen und finanziellen Lage einen Beratungsbedarf haben. Eine Indikationsspezifität besteht nicht.

Beteiligte Therapeuten/Berufsgruppen

Durchführung der Maßnahme: Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Sozialtherapeut. Weitere mögliche Beteiligte (sozialmedizinische Einschätzung, Zuweisung): Arzt, Reha-Team.

Notwendige Ausstattung

Informationsmaterialen. Bei Kombination mit einer psychoedukativen Gruppe oder Vortragsveran­staltung müssen entsprechende Räumlichkeiten und Präsentationsmöglichkeiten vorgehalten wer­den. Eine adäquate technische Ausstattung des Arbeitsplatzes (Internetzugang, Telefon, Fax) ist erforderlich.

Literatur zum Thema

>> Literaturverzeichnis

Praxisbeispiele

>> Praxisbeispiele arbeits- und berufsbezogene Einzelberatung


[1] Hierbei handelt es sich um einen zusätzlich möglichen Abschnitt der stationären medizinischen Rehabilitation im Rahmen einer Entwöhnungsbehandlung. Arbeitslose Suchtkranke, deren Teilhabe am (Erwerbs-)Leben erheblich eingeschränkt ist, erproben sich in externen Belastungserprobungen an realen Arbeitsplätzen; darüber hinaus werden lebenspraktische Themen wie Wohnungssuche, Schuldenklärung, Aufbau von Sozialkontakten, Selbstversorgung u. ä. thematisiert.