Zusammenarbeit mit externen Institutionen

>>Praxisbeispiele

Ziele

Über die Zusammenarbeit mit externen Institutionen soll versucht werden, die beruflichen Hintergründe des Rehabilitanden besser zu verstehen, Anpassungen am (bisherigen oder zukünf­tigen) Arbeitsplatz zu initiieren und Informationen über den Rehabilitationsverlauf und das -ergebnis zeitnah an relevante Akteure weiterzugeben. Solche Institutionen oder Akteure können beispiels­weise sein: Arbeitgeber, Betriebsärzte, betriebliche Sozialberatung, behandelnde Ärzte, behandelnde Psychotherapeuten, Rehabilitations-Fachberater der Leistungsträger, Einrichtungen beruflicher Rehabilitation und Integrationsfachdienste.

Die angestrebte Vernetzung erfordert umfangreiche Kontakte und eine intensive Kooperation mit diesen Stellen und Personen. Auch innerhalb des Reha-Teams ist eine gute Kommunikationsstruktur mit kurzen Informationswegen notwendig, um auf dieser Grundlage rechtzeitig die geeigneten Kontakte herzustellen.

Wesentliche Inhalte

Um die Behandlung entsprechend ausrichten zu können, sind die erwähnten Kontaktaufnahmen mit externen Stellen bereits zu Beginn bzw. im Vorfeld der medizinischen Rehabilitation notwendig, um relevante Informationen über den Arbeitsplatz und die individuellen Belastungsfaktoren des Rehabilitanden sowie weitere relevante Kontextfaktoren und Ressourcen zu erhalten. Im Verlauf der Rehabilitation können Kontakte zu externen Betrieben und Berufsförderungswerken genutzt werden, um dem Rehabilitanden praktische Erprobungen oder berufliche Orientierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Möglichst frühzeitig, spätestens aber zur Mitte der Rehabilitation soll die Vermittlung von Kontakten schließlich einen zeitnahen Übergang zu ggf. erforderlichen Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben bzw. zur beruflichen Wiedereingliederung des Rehabilitanden ermögli­chen. Nachfolgend werden die wesentlichen Stellen beschrieben, mit denen im Rahmen einer medi­zinischen Rehabilitation typischerweise Kontakte aufgenommen werden und die zur Optimierung des Reha-Verlaufs und -ergebnisses genutzt werden können:

➔ Kontakte zum Arbeitgeber, zu Personalverantwortlichen, zu Werks- und Betriebsärzten und/oder betrieblicher Sozialberatung

Identifizierung mutmaßlich rehabilitationsbedürftiger Arbeitnehmer. Betriebsärzte bzw. die betriebli­che Sozialberatung haben besondere Kompetenzen und Möglichkeiten, um bei Beschäftigten ar­beitsplatzbezogene Belastungen und Einschränkungen frühzeitig zu erkennen und damit Hinweise auf spezifischen Förder-/Trainingsbedarf zu geben. Hierbei ist der Leistungsträger frühzeitig einzu­binden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Forderung eines betrieblichen Wiedereingliederungs­managements können Betriebe für eine Zusammenarbeit mit medizinischen Rehabilitationsein­richtungen gewonnen werden.

Arbeitsplatzbeschreibung. Betriebsärzte, betriebliche Sozialberatung bzw. Arbeitsmedizinische Dienste können detaillierte Informationen über den Arbeitsplatz des Rehabilitanden zur Verfügung stellen bzw. eine Stellungnahme zur psychosozialen Problematik der Arbeitssituation abgeben. Für die Erstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung kann neben einer Schilderung des Arbeitsplatzes durch Rehabilitand und Arbeitgeber auch eine Arbeitsplatzbesichtigung (durch Sozialdienst, Ergo-/Physio­therapeuten) in Frage kommen, um einen realitätsnahen Eindruck von der Arbeitsplatzsituation mit den spezifischen Anforderungen an den Rehabilitanden zu erhalten. Dies kann dazu dienen, ein indivi­duell zugeschnittenes Trainingsprogramm für die Rehabilitationsbehandlung zu erstellen.

Betriebsseminare/Gespräche mit Betriebsangehörigen oder Sozialdienst. Im Verlauf der Rehabilita­tion können Betriebsseminare bzw. Gespräche mit Betriebsangehörigen dazu genutzt werden, spezifi­sche Risikofaktoren am Arbeitsplatz zu erkennen und alternative Verhaltensmöglichkeiten zu erarbei­ten. An einem Betriebsseminar nehmen Rehabilitanden teil, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Zum Seminar werden sowohl Betriebsangehörige eingeladen, die unmittelbar mit dem Rehabilitan­den zu tun haben wie Arbeitskollegen und unmittelbare Vorgesetzte als auch Mitglieder des Be­triebs- oder Personalrats sowie ggf. betriebliche Suchtberater und übergeordnete Funktionsträger (z. B. Personalleiter). In Gesprächen mit den genannten Personen gelingt es häufig, wechselseitige Be­denken oder Ängste vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu thematisieren und wesentliche Informati­onen über die Erkrankung des Rehabilitanden zur Verfügung zu stellen (dies ist insbesondere bei Abhängigkeitserkrankungen relevant). Darüber hinaus können Fragen der beruflichen Eingliederung ebenso abgeklärt werden wie qualitative und quantitative Leistungseinschränkungen und deren Auswirkungen auf die zukünftige Arbeitsplatzgestaltung.

Planung der zur Eingliederung erforderlichen Maßnahmen. Für die Planung der zur Eingliederung erforderlichen Maßnahmen sind frühzeitige Kontakte der Klinik zum Betriebsrat, Schwerbehinder­tenbeauftragten, Reha-Fachberater bzw. Integrationsfachdienst hilfreich. Der Entlassungsbericht der Klinik sollte, bei entsprechendem Einverständnis der Rehabilitanden, dem Betriebsarzt zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Mitwirkung des Rehabilitanden und Datenschutz. Bei Kontakten zum Betrieb des Rehabilitanden besitzt der Schutz von Sozialdaten höchsten Stellenwert. Es ist erforderlich, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden über den geplanten Datenaustausch, ihre schutzwürdigen Interessen und den Datenschutz aufzuklären und ihr schriftliches Einverständnis einzuholen.

➔ Kontakte zum behandelnden Arzt bzw. zum Hausarzt, ggf. Psychotherapeuten des Rehabilitanden

Weiterbehandelnde Ärzte werden über die Ziele und Ergebnisse der Rehabilitationsbehandlung, insbesondere aber über die Nachsorgeempfehlungen im Rahmen der Berichterstattung informiert. In einem begrenzten Zeitraum nach Abschluss der Rehabilitationsbehandlung kann es sinnvoll sein, dass die Klinik durch regelmäßige Kontakte die Nachsorge des Rehabilitanden begleitet.

Für die Übermittlung personenbezogener gesundheitlicher Daten des Rehabilitanden an behan­delnde Ärzte ist eine Einverständniserklärung erforderlich.

➔ Kontakte zu Berufsförderungswerken, Berufsbildungszentren und Betrieben

Über Kontakte zu Berufsförderungswerken (BFW), Berufsbildungszentren und externen Betrieben können Rehabilitationskliniken den Rehabilitanden Erfahrungen mit praktischen Arbeitstätigkeiten (z. B. im Rahmen einer Belastungserprobung, einer Berufsfindungsmaßnahme oder eines Praktikums) ermög­lichen. Die frühzeitige Vermittlung von entsprechenden Kontakten (zumeist über den Sozialdienst) soll einen möglichst optimalen Übergang zur beruflichen Wiedereingliederung ermöglichen. So kön­nen Gesprächstermine beim Berufsförderungswerk oder bei wohnortsnahen Betrieben vereinbart oder geeignete Praktikumsstellen zusammengestellt werden.

➔ Kontakte zu Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsagenturen

Die Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsagenturen bieten verschiedene Informationen (z. B. zu Ausbildung und Studium, Berufsbildern und Anforderungen, Weiterbildung und Umschulung) für Personen an, die vor einer beruflichen Entscheidung stehen. An Informationsplätzen mit Internetzu­gang, die in der Reha-Einrichtung bestehen sollten, besteht die Möglichkeit, sich über Fragen des Berufs- und Arbeitslebens zu informieren und online nach Stellen zu suchen.

Eine besondere Rolle spielt der Kontakt zum BIZ im Vorfeld einer beruflichen (Neu-) Orientierung, wenn erkennbar ist, dass ein Rehabilitand seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und sich ausführlich über berufliche Alternativen und deren Passung mit eigenen Motiven, Neigungen und Interessen informieren möchte. Die Datenbank der Berufsinformationszentren bietet u. a. die Voraussetzungen, Berufsbilder, Ausbildungsinhalte, Qualifizierungswege und Ausbildungsstätten kennen zu lernen.

Über eine Beratung und gezielte Motivierung des Rehabilitanden können Kontakte zu Berufsinforma­tionszentren der Arbeitsagentur gefördert werden. Die Beratung sollte Aufbau und Möglichkeiten des BIZ sowie eine Anleitung über das Suchsystem im BIZ unter besonderer Berücksichtigung der beruflichen Ziele und Fragestellungen der Rehabilitanden beinhalten.

➔ Kontakte zum Arzt des Rentenversicherungsträgers

In frühzeitigen Gesprächen mit den Ärzten des Rentenversicherungsträgers können, ausgehend von bestehenden Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, vor dem Hintergrund des positiven Leis­tungsbildes und der weiteren Ressourcen erforderliche nachgehende Maßnahmen zur Teilhabe geklärt und zeitnah eingeleitet werden.

➔ Kontakte zum Reha-Fachberater des Kostenträgers

Kontakte zum Rehabilitations-Fachberater des Kostenträgers dienen dazu, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben während der medizinischen Rehabilitation vorzubereiten. Sofern kein Reha-Fachbe­rater in der Klinik vorhanden ist, muss eine Kontaktaufnahme mit einem Reha-Fachberater am Wohnort vereinbart werden.

➔ Kontakte zu gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger

Für alle Landkreise und kreisfreie Städte sind von den Rehabilitationsträgern gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation eingerichtet worden. Diese beraten und unterstützen in allen Fragen der Rehabilitation (z. B. bezüglich der Rückkehr an den Arbeitsplatz oder Umschulungsmaßnahmen), nehmen Reha-Anträge auf und ermitteln den zuständigen Reha-Träger. Von den Servicestellen wird bei Bedarf auch der weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt und der Reha-Antrag unverzüglich dorthin weitergeleitet, so dass das Reha-Management schnell und ohne Reibungsverluste vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden kann.

➔ Kontakte zum Integrationsfachdienst (IFD)

Bei erkennbarem Unterstützungsbedarf wird gegen Ende der Reha-Maßnahme vom Sozialdienst Kontakt zum Integrationsfachdienst (Beratung/Vermittlung) aufgenommen. Dieser berät und unterstützt arbeitende und arbeitsuchende schwerbehinderte- und schwerbehinderten gleichgestellten Menschen. Sie bieten auch für Arbeitgeber Informationen und Unterstützung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben an.

➔ Kontakte zu den Arbeitsmedizinischen Diensten der Unfallversicherungsträger

Im Falle von Reha-Maßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) sind die Arbeitsmedizinischen Dienste des zuständigen Unfallversicherungsträgers (z. B. spezielle Berufsgenossenschaft) Ansprech­partner, um hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Heilbehandlung und möglicher Fördermaßnahmen zu beraten.

Durchführung

Zu Beginn der Rehabilitation werden durch Kontakte, z. B. zum Betriebs- und Hausarzt des Rehabili­tanden, relevante Informationen über Arbeitsplatz und Vorbefunde ergänzt. Im Verlauf der Reha­bilitation können in spezifischen Indikationsbereichen über Kontakte (z. B. zu Berufsförderungswer­ken und externen Betrieben) praktische Erprobungen ermöglicht werden. Mit Blick auf die Anbahnung der nachgehenden Maßnahmen sollte dann möglichst frühzeitig, mit Einverständnis des Rehabilitanden, die Rehabilitationseinrichtung zum Betriebsarzt, zum Arbeitgeber und/oder zum Rehabilitations-Fachberater des Kostenträgers Kontakt aufnehmen, um die Nachsorge und berufliche Eingliederung des Rehabilitanden zu planen. Ein wichtige Aufgabe ist der Abgleich der betrieblichen Arbeitsplatzanforderungen mit dem Leistungsbild des Rehabilitanden. Unter anderem ist zu prüfen, ob weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) notwendig sind. Der Ablauf einer Stufenweisen Eingliederung muss bereits am Ende der medizinischen Rehabilitation mit dem Arbeitgeber des Rehabilitanden geklärt, abgestimmt und im Entlassungsbericht festgehalten werden. Dies beinhaltet auch die Anfertigung eines Plans zur Stufenweisen Wiedereingliederung.

Dauer und Frequenz

Die Kontaktpflege zu externen Personen und Institutionen erfolgt optimalerweise kontinuierlich wäh­rend des gesamten Rehabilitationsprozesses.

Zielgruppen

Die Maßnahmen sind nicht sinnvoll bei Rehabilitanden mit dauerhafter Berentung.

  • Kontaktierung externer Institutionen mit dem Ziel des Erhalts des alten Arbeitsplatzes: Zielgruppe sind erwerbstätige Rehabilitanden mit besonderen Belastungen am Arbeitsplatz und/oder Rehabilitanden, bei denen Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig sind.
  • Kontaktierung externer Institutionen mit dem Ziel der Um- bzw. Neuorientierung am Arbeits­markt: Zielgruppe sind arbeitslose oder nicht erwerbstätige Rehabilitanden bzw. Rehabilitanden, bei denen die Notwendigkeit einer beruflichen Umorientierung besteht.

Prinzipiell setzt die Kontaktaufnahme zu externen Personen und Institutionen das Einverständnis des Rehabilitanden (und damit eine ausreichende Motivation und Kooperation) voraus.

Beteiligte Therapeuten/Berufsgruppen in der Klinik

Mögliche an der Maßnahme beteiligte Berufsgruppen: Arzt, Sozialarbeiter, Psychologe, Ergo­therapeut, Arbeitstherapeut.

Notwendige Ausstattung

Ein Netzwerk zu Institutionen und Betrieben sollte bestehen. Informationsmaterialen (z. B. bzgl. BIZ) und Internetanschluss sollten vorhanden sein.

Literatur zum Thema

>> Literaturverzeichnis

Praxisbeispiele

>> Praxisbeispiele Zusammenarbeit mit externen Institutionen