Die arbeits- und berufsbezogene Orientierung ist konzeptioneller Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und betrifft den gesamten Rehabilitationsprozess von der Zuweisung durch die Sozialmedizinischen Dienste der Rentenversicherung, dem Erkennen und der differenzierten Diagnostik beruflicher Problemlagen zu Beginn der Rehabilitation über die Therapieplanung und -durchführung bis hin zur sozialmedizinischen Stellungnahme und zu Nachsorgemaßnahmen (DRV, 2007; Hansmeier & Schliehe, 2009). Eine medizinische Rehabilitationsbehandlung mit arbeits- und berufsbezogener Schwerpunktsetzung unterscheidet sich damit vom Ablauf her nicht von einer „normalen“ medizinischen Rehabilitation – charakteristisch für die arbeits- und berufsbezogene Orientierung in der medizinischen Rehabilitation ist allerdings, dass in allen Phasen der Behandlung der Arbeits- und Berufskontext des Rehabilitanden gezielt einbezogen wird.
Bereits im Vorfeld der medizinischen Rehabilitation kann durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung eine berufsbezogene Problemlage erkannt und die gezielte Zuweisung in eine Einrichtung veranlasst werden, die ein entsprechendes Behandlungsangebot bereit hält. Das Erkennen beruflicher Problemlagen (z. B. berufliche Belastungen, Arbeitsplatzprobleme) kann aufgrund der Aktenlage ebenso wie durch den Einsatz von Screening-Fragebögen (z. B. Würzburger Screening) erfolgen.
Unabhängig von einer gezielten Zuweisung durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung ist auch in der Klinik selbst das frühzeitige Erkennen eines besonderen arbeits- und berufsbezogenen Rehabilitationsbedarfs wichtig. Hierzu dienen zum einen die klinische Untersuchung und die arbeits- und berufsbezogene Anamnese, zum anderen der Einsatz von Screening-Fragebögen für berufsbezogene Problemlagen.
Im Anschluss an die Feststellung einer möglichen beruflichen Problemlage muss eine differenzierte Diagnostik erfolgen, um aus der Problemlage einen individuellen Behandlungsplan ableiten zu können. Die arbeits- und berufsbezogene Diagnostik erfordert einen Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils des Rehabilitanden. Gegebenenfalls ist eine Belastungserprobung mit diagnostischem Schwerpunkt notwendig, um die persönliche psychische und physische Belastungsfähigkeit des Rehabilitanden einzuschätzen. Um die Anforderungen des individuellen Arbeitsplatzes objektivieren zu können, sind Arbeitsplatzbeschreibungen hilfreich (z. B. über „Berufenet“ der Arbeitsagentur, über den Arbeitgeber, über die Berufsgenossenschaft). Durch Kontakte, etwa zum Betriebs- und Hausarzt des Rehabilitanden, können – unter Berücksichtigung der Regelungen zum Sozialdatenschutz – notwendige Informationen über den Arbeitsplatz und Vorbefunde ergänzt werden. Weiterer wichtiger Bestandteil der Diagnostik ist der Abgleich der subjektiven Angaben des Rehabilitanden mit objektivierbaren Befunden (z. B. im Rahmen einer EFL-Diagnostik). Auch die arbeits- und berufsbezogenen Behandlungserwartungen des Rehabilitanden und seine Motivation, sich mit arbeits- und berufsbezogenen Fragestellungen auseinander zu setzen, müssen zu Beginn der Rehabilitation erfasst werden.
Die Vereinbarung von Therapiezielen erfolgt gemeinsam mit dem Rehabilitanden und dem interdisziplinären Reha-Team. Im Reha-Team werden relativ zu Beginn der Maßnahme Fähigkeits- bzw. Defizitanalyse und Therapieplanung durchgeführt; während der Behandlung werden die Ziele bzw. die Zielerreichung regelmäßig überprüft und die Ziele ggf. modifiziert.
Die Förderung der Motivation des Rehabilitanden, sich mit seiner individuellen Berufs- und Arbeitssituation auseinanderzusetzen, sollte während der gesamten Rehabilitation als Thema präsent sein.
Die Durchführung arbeits- und berufsbezogener Maßnahmen erfolgt unter Beteiligung unterschiedlicher Fachdisziplinen (z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychologen, Sozialpädagogen). Bei Maßnahmen, die extern durchgeführt werden (z. B. externe Belastungserprobung), erfolgen ggf. Betriebsbesuche durch den Sozial- oder Arbeitstherapeuten mit Feedback für den Rehabilitanden und den Anleiter.
Bei arbeits- und berufsbezogenen Maßnahmen ist eine gute Vernetzung zwischen Leistungsträgern (z. B. Rentenversicherung, Arbeitsagentur), Rehabilitand und Klinik über den gesamten Behandlungsprozess hinweg notwendig. Der frühzeitige Einbezug des Reha-Fachberaters der DRV1 – auch schon in die Planung arbeits- und berufsbezogener Maßnahmen – ist wichtig, v. a. wenn der Behandlungsansatz ggf. eine Verlängerung der Rehabilitationsmaßnahme erforderlich macht.
Am Ende einer arbeits- und berufsbezogenen Rehabilitation wird im Team eine abschließende sozialmedizinische Leistungsbeurteilung vorgenommen (ggf. mit Hilfe standardisierter Selbst- und Fremdbeurteilungsverfahren). Im Gespräch mit dem Rehabilitanden müssen die objektiven Ergebnisse wie auch die Ressourcen und Defizite des Rehabilitanden im Abgleich von Selbst- und Fremdbeobachtung besprochen werden. Insbesondere muss mit dem Rehabilitanden geklärt werden, ob er direkt im Anschluss an den Reha-Aufenthalt wieder im bisherigen Umfang an seinem Arbeitsplatz tätig sein kann bzw. eine berufliche Wiedereingliederung (vorrangig am bisherigen Arbeitsplatz) unterstützt werden kann (BAR, 2008). Aus dem Abgleich des Anforderungsprofils des Arbeitsplatzes mit der Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden ergeben sich Inhalte und Ansatzpunkte für weiterführende Beratungen und weitere therapeutische Maßnahmen – ggf. auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Es ist zu prüfen, ob LTA notwendig sind. Der Ablauf einer möglichen Stufenweisen Eingliederung muss bereits am Ende der medizinischen Rehabilitation mit dem Arbeitgeber des Rehabilitanden geklärt, abgestimmt und im Entlassungsbericht festgehalten werden. Dies beinhaltet auch die Anfertigung eines Plans zur Stufenweisen Wiedereingliederung.
Mit Blick auf die Anbahnung der nachgehenden Maßnahmen sollte möglichst frühzeitig, mit Einverständnis des Rehabilitanden, die Rehabilitationseinrichtung Kontakt zum Betriebsarzt, zum Arbeitgeber und/oder zum Rehabilitations-Fachberater des Kostenträgers aufnehmen, um die Nachsorge und berufliche (Wieder-)Eingliederung des Rehabilitanden zu planen. Bei schwerbehinderten Menschen kann auch die Beteiligung der Integrationsämter bzw. Integrationsfachdienste hilfreich sein (vgl. BAR, 2008).

Verwendete Literatur
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1 Ist die gesetzliche Unfallversicherung Träger der Maßnahmen, so ist der Reha-Fachberater/Berufshelfer der Unfallversicherung einzubinden.