Wichtige Begriffe
Belastungserprobung, Anforderungsprofil, Kontextfaktoren – was war das noch gleich? Wichtige Schlagwörter und Konzepte der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation werden hier kurz erläutert. Zudem können Sie die Liste über das folgende Eingabefeld nach Suchbegriffen filtern:
- Anforderungsprofil
- s. Profilvergleichsverfahren
- Arbeitsplatzbeschreibungen
- Arbeitsplatzbeschreibungen dienen dazu, die Anforderungen des Arbeitsplatzes an den Arbeitnehmer anschaulich zu machen. Sie sind im Kontext der Rehabilitation wichtig, um Abweichungen zwischen diesen Anforderungen und den Fähigkeiten des Rehabilitanden zu erkennen. Gelegentlich werden die Bezeichnungen Tätigkeitsbeschreibungen oder Tätigkeitsprofile synonym verwendet.
- Arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR)
- Hierbei handelt es sich – entsprechend dem Konzept der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung – um eine ambulante oder stationäre beruflich-orientierte medizinische Reha-Maßnahme eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers. Dabei werden konkrete arbeitsrelevante Aktivitäten in die Rehabilitationsbehandlung integriert. Arbeitsplatzbezogene Therapieelemente sind z.B. Ergotherapie mit Schwerpunkt Arbeitstherapie oder Praxistraining.
- Arbeitsplatztraining
- Im Arbeitsplatztraining, welches insbesondere in der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen eine zentrale Rolle einnimmt, werden (Bewegungs)abläufe trainiert, die für eine erfolgreiche Ausübung der Erwerbstätigkeit des Rehabilitanden wichtig sind. Die Trainingselemente bilden tatsächliche Arbeitsaufgaben des Rehabilitanden möglichst realitätsnah ab. Das Arbeitsplatztraining stellt eine Kernmaßnahme der MBOR (lt. MBOR-Anforderungsprofil der DRV) dar. Innerhalb der ABMR wird das Arbeitsplatztraining ➚Arbeitssimulationstraining genannt.
- Arbeitstherapie
- Bei der Arbeitstherapie handelt es sich um eine berufsbezogene therapeutische Maßnahme, die innerhalb der Rehabilitationseinrichtung durchgeführt wird. Ziel ist es, konkrete Hilfestellung für die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu leisten. Dies geschieht auf die beruflichen Anforderungen (Kontextfaktoren) des Rehabilitanden bezogen.
- Arbeitssimulationstraining
- Das Arbeitssimulationstraining dient dazu, Bewegungsmuster der individuellen Arbeitssituation zu trainieren oder, falls nötig, Alternativbewegungen zu erlernen. Es wird im Rahmen der ➚ABMR eingesetzt.
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)
- Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Ressortforschungseinrichtung, die als Bundesbehörde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) untersteht. Sie forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis und berät das Bundesministerium und andere öffentliche Institutionen in Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
- Belastungserprobung
- Bei einer Belastungserprobung handelt es sich in der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation um eine primär diagnostische Maßnahme. Sie dient in erster Linie dazu, die psychische und physische Belastungsfähigkeit des Rehabilitanden einzuschätzen und auch, um die Möglichkeit einer beruflichen Wiedereingliederung zu prüfen. Eine interne Belastungserprobung wird innerhalb der Reha-Einrichtung durchgeführt, eine externe Belastungserprobung meist in Kooperation mit anderen Stellen, bei denen ein Arbeitsplatz genutzt oder simuliert werden kann (z.B. Betrieben, Berufsförderungswerke). Die externe B. wird auch bei Fragen der Eignung des Rehabilitanden für ein Berufsfeld sowie der beruflichen Neu- und Umorientierung eingesetzt.
- Berufliche Orientierung (BO) in der medizinischen Rehabilitation
- Unter BO versteht man die verstärkte Ausrichtung des Rehabilitationsprozesses auf gesundheitsrelevante Faktoren des Arbeitslebens, deren frühzeitige Erkennung sowie entsprechend ausgerichtete Rehabilitationsleistungen. Diese Leistungen sollen die berufs- und arbeitsbezogene Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden verbessern und seinen Verbleib im Beruf fördern bzw. seine Wiedereingliederung erleichtern.
- Berufliche Rehabilitation
- s. ➚LTA
- Berufliche Anpassung
- Oft auch Berufliches Training oder Anlernung genannt. Hierbei handelt es sich um individuell zu gestaltende Trainingsmaßnahmen, z.B. zur Vorbereitung der Rückkehr an den alten Arbeitsplatz oder zur Vorbereitung auf eine Umschulung/Ausbildung. Beispiele sind ausgelagerte Trainingsmaßnahmen oder Arbeitsversuche in Betrieben. Sie können bis zu 9 Monaten dauern. Es handelt sich um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und damit um Leistungen/Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Mit Einführung des SGB IX wurde die Verpflichtung von Arbeitgebern eingeführt, für und mit Mitarbeitern, die länger als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren, zu prüfen, in welcher Form seitens des Betriebes dazu beigetragen werden kann, eine Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu erreichen, eine erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden und einen Erhalt des Arbeitsplatzes zu fördern (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Dieses Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretung bzw. – im Falle eines schwerbehinderten Mitarbeiters – unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zu erfolgen.
- Berufsprofile
- Berufsprofile sind Beschreibungen zu den Anforderungen an die Angehörigen verschiedener Berufe. Sie enthalten allgemeine Informationen zu typischen Aufgaben, erforderlichen Kompetenzen und Arbeitsbedingungen bei einem bestimmten Berufsbild. Im Internet sind B. bspw. zu finden unter Berufenet.de (Link). Informationen zu konkreten Arbeitsplätzen sind dagegen in Arbeitsplatzbeschreibungen enthalten.
- Besondere berufliche Problemlagen (BBPL)
- Wesentliche Hinweise auf das Vorliegen von besonderen beruflichen Problemlagen bei einem Rehabilitanden sind problematische sozialmedizinische Verläufe, wie z. B. häufige AU-Zeiten, aber auch eine aus sozialmedizinischer/rehabilitationsmedizinischer Sicht erforderliche berufliche Veränderung oder aber die Sorge des Rehabilitanden, den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht gerecht werden zu können (negative subjektive Prognose). Die BBPL wurden als Konzept innerhalb der Diskussionen um die berufs- und arbeitsplatzbezogene medizinische Rehabilitation entwickelt, um die Zielgruppe medizinisch-beruflicher Orientierung innerhalb der medizinischen Rehabilitation näher zu beschreiben.
- Berufsbezogene Gruppen
- Arbeits- und berufsbezogene Gruppen sind in der medizinischen Rehabilitation Therapiegruppen und/oder psychoedukative Gruppen, die auf die Bewältigung von Arbeitsbelastungen ausgerichtet sind. Sie thematisieren auch den wechselseitigen Zusammenhang von Gesundheit bzw. (chronischer) Erkrankung/Behinderung und Erwerbsleben. Sie werden zu den sogenannten Kernmaßnahmen der MBOR (lt. MBOR-Anforderungsprofil der DRV) gezählt.
- Berufsförderungswerk (BFW)
- BFW sind außerbetriebliche Bildungseinrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie bieten berufliche Fortbildungen und Umschulungen für Erwachsene an, die ihren bisherigen Ausbildungsberuf aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr ausüben können. Für Rehabilitanden, die nicht in der Nähe eines BFW wohnen, bestehen dort Unterbringungsmöglichkeiten. Diese Maßnahmen werden im Auftrag der zuständigen Träger der beruflichen Rehabilitation (z. B. Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherungsträger) durchgeführt.
- Berufliche Fortbildungszentren (BFZ)
- BFZ sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die Qualifizierungen und Bildungsmaßnahmen sowie begleitende, unterstützende und vermittelnde Leistungen anbieten. Zwischen den Bundesländern können die Bezeichnungen für die Zentren variieren.
- Berufsbildungswerk (BBW)
- BBW sind Einrichtungen der Ausbildung und Berufsvorbereitung körperlich/psychisch beeinträchtigter und/oder benachteiligter Jugendlicher, die aufgrund ihrer Behinderung keine Regelausbildung in einem Betrieb machen können. Finanziert werden die Berufsbildungswerke hauptsächlich durch die Bundesagentur für Arbeit.
- Berufsinformationszentrum (BiZ)
- BiZ gibt es in jeder Agentur für Arbeit. Sie bieten Informationen zu Themen aus den Bereichen Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt. Zum Informationsangebot gehören z.B. die Online-Suche nach Ausbildungs- oder Arbeitsstellen, ferner gibt es Unterstützung beim Erstellen professioneller Bewerbungsunterlagen.
- Dokumentationssysteme
- Dokumentationssysteme im Kontext der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation ermöglichen den Abgleich von Fähigkeiten des Rehabilitanden mit den Anforderungen an seinem Arbeitsplatz. Abweichungen zwischen diesen Anforderungen und den Fähigkeiten des Rehabilitanden können dabei erkannt werden .
- EFL
- Die Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) ist ein Verfahren, das eine objektivierte Beurteilung der Leistungsfähigkeit ermöglicht. Es umfasst „psychophysische Tests“ (Belastung des Rehabilitanden bis zu seiner Leistungsgrenze) und „kinesiophysische Tests“ (Ermittlung der maximalen Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden innerhalb einer ergonomischen Testausführung). Bei EFL handelt es sich um ein FCE-Verfahren.
- Fähigkeitsprofil
- s. Profilvergleichsverfahren
- FCE-Verfahren
- FCE-Systeme dienen zur objektiven Erfassung der individuellen arbeitsbezogenen funktionellen Leistungsfähigkeit (functional capacity evaluation FCE). Sie messen die individuelle Fähigkeit (capacity) eines Rehabilitanden, die Anforderungen einer bestimmten Arbeitstätigkeit zu erfüllen. Sie beinhalten neben standardisierten körperlich orientierten Testaufgaben auch anamnestische Erhebungen, Interviewelemente und Beobachtungen. Die Beurteilung bezieht sich dabei schwerpunktmäßig auf häufig vorkommende physische Aspekte der Arbeit (z. B. Heben, Tragen) und erfolgt über standardisierte Leistungstests .
- Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF)
- Die ICF beschreibt die funktionelle Gesundheit einer Person anhand der Dimensionen Körperstrukturen, Körperfunktionen, Aktivitäten und Teilhabe sowie Kontextfaktoren. Arbeits- und berufsbezogene Problemlagen zählen zu den ➚Kontextfaktoren ,
- Integrationsfachdienste (IFD)
- Integrationsfachdienste sind in erster Linie für die Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen zuständig. Sie beraten und unterstützen sowohl arbeitsuchende als auch beschäftigte behinderte und schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber. IFD gibt es in jedem Bundesland. Sie leisten u.a. auf Antrag finanzielle Hilfen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beraten zu Kündigungsschutz und Ergonomie am Arbeitsplatz und bieten Kurse für Schwerbehindertenvertreter an.
- Kontextfaktoren
- Kontextfaktoren sind ein Begriff aus der ➚ICF . Sie umfassen Merkmale der Umwelt, Lebensumstände und Lebensführung einer Person, welche Gesundheit, Krankheit und Krankheitsauswirkungen wesentlich beeinflussen können. Berufliche Problemlagen sind hierbei als wichtige Kontextfaktoren anzusehen, die in der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation berücksichtigt werden müssen, weil sie die Integration in das Erwerbsleben wesentlich mitbestimmen (z.B. bio-mechanische Belastungen, sensomotorische Anforderungen der Arbeitsumgebung, psychosoziale Belastungen).
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
- LTA, auch berufliche Rehabilitation genannt, haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Als Beispiele für LTA können Berufsvorbereitung oder berufliche Anpassung sowie Weiterbildung genannt werden. Diese Maßnahmen sollen behinderungsbedingte Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit mindern und die Teilhabe am Arbeitsleben gewährleisten. LTA umfassen ggf. auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen (Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung, Aktivierung von Selbsthilfepotentialen, …).
- MBOR-Anforderungsprofil (AP)
- Im AP beschreibt die DRV ihre Anforderungen an ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen mit MBOR-Angebot (aktueller Stand: Ende 2015).
- Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
- MBOR bezeichnet eine stationäre oder ambulante medizinische Rehabilitationsmaßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung, die in Diagnostik und Therapie schwerpunktmäßig beruflich orientiert ist. Insbesondere bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) legt die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) den Schwerpunkt auf die spezifischen Problemlagen des bisherigen oder angestrebten Arbeitsplatzes.
- Medizinisch-berufliche Rehabilitation (MBR; Phase II)
- Die Einrichtungen der MBR (Phase II) sollen eine Lücke schließen zwischen der medizinischen Rehabilitation (Phase I) und der schulisch-beruflichen Rehabilitation (Phase III), die der Ausbildung oder Umschulung dient. Die Einrichtungen der Phase II erbringen in einem nahtlos ineinander greifenden Verfahren Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, ärztliche Behandlung, verschiedene Formen der Therapie (z. B. Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach-, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln und Belastungserprobung.
- Patientenschulung mit Berufsbezug
- s. berufsbezogene Gruppen
- Stufen der MBOR
- Das MBOR-Anforderungsprofil benennt drei Stufen medizinisch-beruflich orientierter Angebote: A Basisangebote (für alle Rehabilitanden), B Kernangebote (für Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen), C Spezifische Angebote (für BBPL-Rehabilitanden mit besonderen Belastungen).
- Profilvergleichsverfahren
- Profilvergleichsverfahren wie z.B. MELBA oder IMBA sind diagnostische Instrumente, die einen Vergleich von Fähigkeiten und Anforderungen eines Rehabilitanden im Sinne eines Profilvergleichs ermöglichen.
- Praxistraining
- Das Praxistraining kommt im Rahmen der ➚ABMR zum Einsatz. Es soll unter realen Bedingungen am Arbeitsplatz des Rehabilitanden oder in Einrichtungen mit starkem Berufsbezug (Bildungszentren der Handwerkskammern/Innungen, Kooperationsbetriebe, Lehrwerkstätten, sonstige Bildungseinrichtungen) stattfinden und die qualitativen Anforderungen berücksichtigen.
- Return to work (RTW)
- RTW ist der englische Fachbegriff für die Rückkehr bzw. Wiedereingliederung eines Rehabilitanden in das Erwerbsleben bzw. an einen/seinen früheren Arbeitsplatz. Die Arbeitsfähigkeit eines Rehabilitanden ist hierfür eine zentrale Voraussetzung, aber nicht mit RTW gleichzusetzen.
- Screening auf berufliche Problemlagen
- Unter einem Screening versteht man ein diagnostisches Verfahren, das eine erste Orientierung im Hinblick auf die zu erfassenden Merkmale bietet und eine Hilfe zur Auswahl weiterführender vertiefender diagnostischer Verfahren darstellt. Screenings sparen zwar Zeit, ermöglichen allerdings gleichzeitig nur eine eingeschränkte Tiefe der Analyse. Screening-Verfahren im Kontext der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation dienen der Identifikation von Rehabilitanden mit arbeits- und berufsbezogenen Problemlagen. Sie sind der eigentlichen, umfassenderen Diagnostik vorgeschaltet.
- Sozialmedizinische Begutachtung / Leistungsbeurteilung
- Um festzustellen, ob Versicherte Ansprüche auf Leistungen durch einen Sozialversicherungsträger haben, müssen neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Mindestversicherungszeit) auch sog. persönliche oder medizinische Voraussetzungen gegeben sein. Die Entscheidung über das Vorliegen dieser Voraussetzungen (im Fall von Erwerbsminderungsrenten oder Reha-Bedarf sind es bei der Deutschen Rentenversicherung die Einschränkungen der Leistungsfähigkeit) durch qualifizierte Gutachter nennt man sozialmedizinische Begutachtung.
Dabei werden bei der Deutschen Rentenversicherung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von der Verwaltung und die medizinischen (persönlichen) Voraussetzungen vom medizinischen Sachverständigen, dem ärztlichen/sozialmedizinischen Gutachter geprüft.
- Stufenweise Wiedereingliederung
- Die Stufenweise Wiedereingliederung (häufig auch von den Krankenkassen "Hamburger Modell" genannt) ist seit Einführung des SGB IX Pflichtleistung für alle Rehabilitationsträger (§ 28 SGB IX). Sie wird insbesondere von der Gesetzlichen Rentenversicherung GRV erbracht (wenn aus einer Rehabilitationsmaßnahme der GRV heraus beantragt). Auch die gesetzliche Unfallversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse erbringen eine solche Leistung. Sie dient dazu, arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen und damit den Übergang zur vollen (bzw. vollzeitigen) Berufstätigkeit zu erleichtern. Sie muss ärztlich verordnet worden sein und es muss ein Wiedereingliederungsplan vorliegen. Während der Stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer noch krankgeschrieben. Möglich ist die Stufenweise Wiedereingliederung in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
(BAR 2004).
- Subjektive Erwerbsprognose
- Bei der S. handelt es sich um die subjektive Einschätzung der eigenen beruflichen Leistungsfähigkeit und der Gefährdung der Erwerbstätigkeit durch den Rehabilitanden. Die S. kann bspw. mit der SPE-Skala (Mittag & Raspe, 2003) erfasst werden; diese erfragt (1) die Erwartung, angesichts des derzeitigen Gesundheitszustandes bis zum Erreichen des Rentenalters berufstätig sein zu können, (2) die wahrgenommene Gefährdung der Erwerbsfähigkeit durch den aktuellen Gesundheitszustand und (3) Gedanken daran einen Rentenantrag zu stellen.
- Work hardening
- Siehe ➚Arbeitsplatztraining